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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09   

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https://dejure.org/2010,10877
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09 (https://dejure.org/2010,10877)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2010 - 6 A 2055/09 (https://dejure.org/2010,10877)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 (https://dejure.org/2010,10877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Polizeimeister Beamter auf Probe Entlassung Dienstvergehen außerdienstlich Straftaten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Polizeimeister Beamter auf Probe Entlassung Dienstvergehen außerdienstlich Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerhalb seines Dienstes unter Alkoholeinfluss begangener Straftaten und sonstiger durch Agressivität und Unbeherrschtheit geprägter Verhaltensweisen; Pflicht zur genauen Aufklärung eines zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2009 - 6 B 428/09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
    In die gleiche Richtung geht sein Vorbringen aus dem Schreiben vom 25. März 2009 im Verfahren 6 B 428/09 ("Es steht unzweifelhaft fest, dass anzubringendes Fehlverhalten alkoholbedingt ist") und aus dem Schreiben vom 13. März 2010 im Verfahren 6 B 118/10, er habe "schlichtweg den Alkohol missbraucht und sich in der Folge nicht mehr rational und situationsgerecht verhalten können".

    Die Beanstandung, eine Heilung sei nicht erfolgt, wird nicht begründet; sie trifft überdies nicht zu, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 6. Mai 2009 - 6 B 428/09 - festgestellt hat.

  • VG Düsseldorf, 07.05.2008 - 35 K 4711/06

    Vorläufige Dienstenthebung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
    Dazu werde auf den Beschluss vom 7. Mai 2008 im Verfahren 35 K 4711/06.O verwiesen.

    vgl. zu ähnlichen Fallgestaltungen BVerwG vom 11. Dezember 1990 - 1 D 18.90 -, n.v., zitiert nach Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Auflage 2009, S. 328; OVG NRW, Urteile vom 24. März 2004 - 22d 4026/01.O - sowie vom 4. Februar 2009 - 3d A 2121/08.O - und VG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 35 K 4711/06.O - zum Streitfall.

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1967 II C 29.65 -, BVerwGE 26, 228 (233), und vom 9. Juni 1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280 (282).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1967 II C 29.65 -, BVerwGE 26, 228 (233), und vom 9. Juni 1981 - 2 C 24.79 -, BVerwGE 62, 280 (282).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 B 118/10

    Polizeimeister Prozesskostenhilfe Änderungsantrag

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
    In die gleiche Richtung geht sein Vorbringen aus dem Schreiben vom 25. März 2009 im Verfahren 6 B 428/09 ("Es steht unzweifelhaft fest, dass anzubringendes Fehlverhalten alkoholbedingt ist") und aus dem Schreiben vom 13. März 2010 im Verfahren 6 B 118/10, er habe "schlichtweg den Alkohol missbraucht und sich in der Folge nicht mehr rational und situationsgerecht verhalten können".
  • VG Düsseldorf, 19.04.2011 - 2 K 2677/10

    Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Zulässigkeit materielle Rechtskraft

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) mit Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - ab und führte im Wesentlichen aus: Eine weitere Aufklärung der Vorfälle, die der Entlassung zu Grunde gelegen hätten, erübrige sich.

    Dem dürfte entgegenstehen, dass die Entlassungsverfügung vom 26. Januar 2009 nach der Entscheidung des OVG NRW vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - bestandskräftig ist, sodass seinem Begehren die Grundlage fehlt.

    Insoweit dürfte es schon an der für eine Verbeamtung erforderliche, charakterlichen Eignung (vgl. § 9 BeamtStG) fehlen, da der Kläger durch das Verhalten, das zu seiner Entlassung geführt hat, nach den Feststellungen des OVG NRW im Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - gezeigt hat, dass er sich schon in Anwesenheit von Polizeibeamten unbeherrscht und gegenüber Unbeteiligten und sogar Hilfspersonen aggressiv verhält.

  • VG München, 24.10.2013 - M 5 S 13.3985

    Beamter auf Probe; Entlassung; charakterliche Nichteignung; Straftat; Verstoß

    Von daher beeinträchtigt es das Ansehen der Polizei in besonderer Weise, wenn ein Polizeivollzugsbeamter, bei dem aufgrund seiner Ausbildung und dem charakterlichen Anforderungsprofil gerade das gegenteilige Verhalten erwartet werden muss, in der Öffentlichkeit ein von Unbeherrschtheit und Aggressivität sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen gekennzeichnetes Verhalten an den Tag legt (OVG NRW, B. v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - IÖD 2010, 161).

    Gesichtspunkte für die charakterliche Nichteignung können daraus nur dann abgeleitet werden, wenn etwa in alkoholisiertem Zustand eine gegen Rechtsnormen verstoßende Aggressivität gegen Sachen und Menschen gezeigt wird (OVG NRW, B. v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - IÖD 2010, 161), unter erheblichem Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt wird (BayVGH, B. v. 19.7.2010 - 3 CS 10.887 - juris) oder der Beamte unter Alkoholeinfluss zum Dienst erscheint.

  • VG Bayreuth, 15.03.2021 - B 5 S 21.177

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

    Auch besteht keine Bindung der Verwaltungsgerichte an die Entscheidung der Strafbehörden in dem wohl von Antragstellerseite intendierten Sinne, dass aus Verhalten, das nicht strafrechtlich abgeurteilt worden sei, nachteilige Folgerungen nicht gezogen werden dürften (vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - juris Rn. 46).

    Von daher beeinträchtigt es das Ansehen der Polizei in besonderer Weise, wenn ein Polizeivollzugsbeamter, bei dem aufgrund seiner Ausbildung und dem charakterlichen Anforderungsprofil gerade das gegenteilige Verhalten erwartet werden muss, in der Öffentlichkeit ein solches von Unbeherrschtheit und Aggressivität sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen gekennzeichnetes Verhalten an den Tag legt (vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - juris Rn. 34), wie es der Antragsteller namentlichen bei den Vorfällen im Juni und Dezember 2019 getan hat.

  • VG Bayreuth, 29.03.2022 - B 5 K 21.164

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, Persönliche (charakterliche)

    Auch besteht keine Bindung der Verwaltungsgerichte an die Entscheidung der Strafbehörden in dem Sinne, dass aus Verhalten, das nicht strafrechtlich abgeurteilt worden ist, nachteilige Folgerungen nicht gezogen werden dürften (vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - juris Rn. 46).

    Von daher beeinträchtigt es das Ansehen der Polizei in besonderer Weise, wenn ein Polizeivollzugsbeamter, bei dem aufgrund seiner Ausbildung und des charakterlichen Anforderungsprofiles gerade das gegenteilige Verhalten erwartet werden muss, in der Öffentlichkeit ein solches von Unbeherrschtheit und Aggressivität sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen gekennzeichnetes Verhalten an den Tag legt (vgl. OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - juris Rn. 34), wie es der Kläger namentlich bei den Vorfällen im Juni und Dezember 2019 getan hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 B 118/10

    Polizeimeister Prozesskostenhilfe Änderungsantrag

    Für ihn ist der Senat gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 i.V.m. Satz 1 VwGO als Gericht der Hauptsache zuständig, nachdem das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 4. August 2009 die Klage gegen die Entlassungsverfügung abgewiesen und der Kläger hiergegen einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat (6 A 2055/09).

    Hierzu kann auf die Gründe des Beschlusses im Verfahren 6 A 2055/09 vom heutigen Tage, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das klageabweisende Urteil abgelehnt worden ist, verwiesen werden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 1 E 1060/10

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

    vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 13. Juli 2000 - 2 C 26.99 -, ZBR 2001, 45 = juris, Rn. 18, m.w.N., und OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 -, IÖD 2010, 161 = juris, Rn. 45; vgl. ferner Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: Juli 2010, BBG a.F. § 31 Rn. 25, sowie (zu der entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift) Brockhaus, in: Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: August 2010, § 34 LBG a.F. Rn. 162.
  • VG Düsseldorf, 02.06.2015 - 2 K 3754/13
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das OVG NRW mit Beschluss vom 30. April 2010 (6 A 2055/09) ab.
  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 1 K 15.94

    Polizeibeamter

    Von daher beeinträchtigt es das Ansehen der Polizei in besonderer Weise, wenn ein Polizeivollzugsbeamter, bei dem aufgrund seiner Ausbildung und dem charakterlichen Anforderungsprofil gerade das gegenteilige Verhalten erwartet werden muss, in der Öffentlichkeit ein von Unbeherrschtheit und Aggressivität sowohl gegen Sachen als auch gegen Menschen gekennzeichnetes Verhalten an den Tag legt (OVG NRW, B.v. 30.4.2010 - 6 A 2055/09 - IÖD 2010, 161).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2011 - 3d E 974/11

    Antrag eines Polizeimeisters auf Probe auf Bestimmung einer Frist zum Abschluss

    Den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 2055/09 - ab.
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